Die Sprunggelenkarthroskopie wird als diagnostische Technik eingesetzt, wenn man klinisch und auch radiologisch keine eindeutige Diagnose stellen kann oder als Behandlung von bestimmten Erkrankungen wie:

  1. Freie Gelenkkörper (Gelenkmaus).
  2. Knorpelschäden (Osteochondrosis dissecans oder aseptische Knochennekrose).
  3. Erkrankungen der Gelenkschleimhaut (Sinovitis) mit Einklemmung.
  4. Fraktur des Sprungbeins (Talusfraktur).
  5. Schäden der Peronealsehne.

Eine gute klinische Untersuchung des Patienten ist unabdingbar, um die richtige Diagnose zu stellen, die durch bildgebende Diagnostik (Röntgen, MRT, CT, Szintigraphie) bestätigt werden sollte. Um Verletzungen von neurovaskulären Strukturen (die häufigste Komplikation) zu vermeiden, sind gute anatomische Kenntnisse des Sprunggelenks wichtig. Falls es zu Verletzungen kommt, sind diese meist vorübergehend und nur in Einzelfällen bleibend.

Diese Technik wird unter Vollnarkose oder Lokalanästhesie durchgeführt. Abhängig von der Erkrankung kann der Patient noch am selben Tag wieder entlassen oder wird für eine Nacht stationär aufgenommen.

Postoperativ ist eine Immobilisierung für ca.10 Tage bis zur Entfernung der Fäden nötig und anschließend professionelle Physiotherapie. Die Wiederaufnahme der beruflichen Tätigkeit oder des aktiven Sports hängt von der Art der Erkrankung und dessen Therapieverlauf ab.